Föderalismus

Der Begriff "Föderalismus" ist vom lateinischen Wort foedus "Bund, Bündnis" abgeleitet. Föderalismus bedeutet Bundesstaatlichkeit, die Zusammenfassung mehrerer Staaten (Gliedstaaten) zu einem Gesamtstaat (Bund). Förderalismus besteht in einem Staat dann, wenn eine mehr oder weniger große Selbstverwaltung und Autonomie der einzelnen Gliedstaaten gegenüber dem Gesamtstaat gegeben ist. Der Gegenbegriff zu "Förderlismus" ist "Zentralismus".

Das politische und rechtliche System Österreichs ist grundsätzlich, wenn auch nur in schwacher Form, föderalistisch ausgerichtet. Vergleicht man Österreich mit traditionellen Bundesstaaten wie der Schweiz oder den Vereinigten Staaten, so haben die Bundesländer in Österreich im Verhältnis zum Staat nur relativ wenige Kompetenzen, nämlich solche, die mit Vollzugsaufgaben im Bereich der Verwaltung zu tun haben. Die wichtigsten Kompetenzen, vor allem in finanziellen Angelegenheiten, bleiben beim Bund, dem auch die Gerichtsbarkeit gänzlich vorbehalten ist.