Heiratserlaubnis

1820 führte die Tiroler Landesregierung eine gesetzliche Heiratsbeschränkung für Unterschichten ein, den so genannten Ehekonsensus. Um die Heiratsgenehmigung musste bei der Gemeinde angesucht werden, der der Bräutigam angehörte. Eine Verschärfung der Beschränkung im Jahr 1850 führte dazu, dass allen Menschen die Genehmigung verweigert werden konnte, deren Unterhalt als nicht auf Dauer gesichert erschien. Die Aufhebung dieses Gesetzes erfolgte erst 1921.

Literatur: Elisabeth Mantl: Heirat als Privileg. Obrigkeitliche Heiratsbeschränkungen in Tirol und Vorarlberg 1820-1920, Oldenburg-Wien-München 1997.