Landesrechnungshof

Seit 1.3.2003 ist die von dem seit 1950 bestehenden Tiroler Landeskontrollamt (LKA) in den Tiroler Landesrechnungshof (LRH) umgewandelte Einrichtung tätig. Durch den Landesrechnungshof soll das Kontrollsystem innerhalb des Landes verbessert, aufgewertet und damit insgesamt eine noch unabhängigere und bessere Kontrolle als bisher gewährleistet werden. Ziel ist die höchstmögliche Transparenz der Landesverwaltung und der Politik. Die Personalhoheit liegt beim Tiroler Landtag.

Der LRH ist ein rechtlich vollständig von der Regierung, dem Landeshauptmann und der Verwaltung unabhängiges Organ des Tiroler Landtages zur Unterstützung der Gebarungskontrolle des Landes Tirol. Unter dem Begriff der Gebarung versteht man all das, was zu Einnahmen und Ausgaben führt. Der LRH wird einerseits im Interesse der Bevölkerung tätig und andererseits übt er als Organ des Tiroler Landtages oder auf begründetes Ersuchen der Landesregierung eine Prüftätigkeit aus, die zur Erlassung von gesetzlichen Regelungen oder zu Verwaltungsmaßnahmen führen kann.