Landesvolksanwalt

Der Landesvolksanwalt ist ein Organ des Landtages, untersteht diesem unmittelbar, ist nur diesem verantwortlich und von der Landesregierung unabhängig. Er hat seinen Sitz in der Tiroler Landeshauptstadt. Gewählt wird der Landesvolksanwalt vom Landtag auf Vorschlag des Landtagspräsidenten für eine Dauer von sechs Jahren.

Nach der Tiroler Landesordnung hat der Landesvolksanwalt in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung jedermann auf Verlangen Rat zu erteilen und Beschwerden entgegenzunehmen, insofern er für jene Bereiche zuständig ist, die mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrats Innsbruck sowie sämtlicher Gemeinden Tirols befasst sind. Der Landesvolksanwalt ist also eine Einrichtung der Verwaltungskontrolle zum Schutz der Bürger vor Fehlverhalten von Ämtern und Behörden. Er hat dem Landtag jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen.