Vertrag von Maastricht

Im Dezember 1991 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Dieser trat nach seiner Unterzeichnung am 7.2.1992 und der Ratifikation durch die Parlamente und zuständigen Gremien der Mitgliedstaaten, teilweise auch durch Volksabstimmungen, am 1.11.1993 in Kraft.

Der Vertrag von Maastricht bildet die vertragliche Grundlage zur Gründung der Europäischen Union und sieht eine umfassende Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts vor. Zielsetzungen sind die Vertiefung der Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten, die Schaffung der Grundlagen für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, sowie weitere politische Integrationsschritte zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die Bereiche Inneres und Justiz. Der Vertrag war Auslöser für die Bedenken der so genannten "Euro-Skeptiker" und brachte die EU erstmals verstärkt in die öffentliche Diskussion.