Regierungsproporz

Nach dem Proporz-Prinzip wird die Landesregierung wie ein Landtagsausschuss gebildet, d.h. die im Landtag vertretenen Parteien sind ihrer Stärke entsprechend in der Landesregierung vertreten. Das bedeutet, dass je nach der Wahl der Regierungsmitglieder und der Mandatsstärke der Parteien oft alle Landtagsparteien auch Regierungsparteien sind.

Das Proporz-System kommt in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten und dem Burgenland zur Anwendung. 1998 änderte Tirol seine Landesverfassung: An die Stelle des Proporzprinzips trat das Mehrheitsprinzip, wonach einer durch parlamentarischen Mehrheitsentscheidung gebildeten Regierung eine klar definierte Opposition gegenübersteht.