Wahlrecht

Das Wahlrecht beinhaltet alle rechtlich fixierten Regelungen, die die Wahl von Körperschaften oder Amtsträgern betreffen. Das Wahlrecht im engeren Sinne definiert das Recht, an der Wahl von Körperschaften oder Amtsträgern teilzunehmen, und zwar aktiv als Wahlberechtigter und passiv als wählbare Person.

Bei den Tiroler Landtagswahlen aktiv wahlberechtigt ist jeder Landesbürger, der vor dem 1.1. des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Tiroler Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes Tirol ihren Hauptwohnsitz haben. Für den Tiroler Landtag wählbar (passives Wahlrecht) ist jeder zum Landtag Wahlberechtigte, der vor dem 1.1. des Jahres, in dem die Wahl stattfindet, das neunzehnte Lebensjahr vollendet hat.