Autonomie (Südtirol)

Selbstverwaltung bzw. eigenständige Gesetzgebungsfähigkeit, die wenig populäre, weil inneritalienische, aber pragmatisch-realpolitische, deshalb aber nicht leichter realisierbare Konfliktlösung der österreichischen und Tiroler Südtirolpolitik gegenüber dem italienischen Zentralstaat, welche allerdings wiederholt durch Selbstbestimmungsforderungen (1945/46, 1953, 1959-1961 und 1991) übertroffen werden, die die Rückkehr Südtirols zu Österreich ermöglichen sollten.

Italien hatte die Autonomiebestimmungen für die Südtiroler nämlich nur zögerlich gewährt und lange Zeit teilweise sehr restriktiv auslegt. Letztlich hatte Rom mit Konzedierung einer großzügigen Autonomie Steuerungsmittel zur Eindämmung von Selbstbestimmungstendenzen in Südtirol in der Hand. Es erkannte und nutzte diese Möglichkeit erst ab den 1970er Jahren. Erst in der Folge des zweiten Autonomiestatuts von 1972 kam es zu einer allmählichen Verbesserung der Lebensbedingungen und Chancen der Südtiroler und Ladiner.