Autonomiestatut

Am 29.1.1948 wurde von der verfassungsgebenden Versammlung in Rom das Autonomiestatut für "Trentino-Etschland" ("Trentino-Alto Adige") verabschiedet. Im Unterschied zu der im Pariser Abkommen intendierten Konzeption einer eigenen Autonomie für Südtirol war in diesem Statut eine Regionalautonomie mit zwei zusammenhängenden Provinzen (Bozen und Trient) und zwei getrennten Wahlkreisen vorgesehen. Das gesamte bis dato zur Provinz Trient gehörende Unterland (Leifers-Salurn) wurde der Provinz Bozen angegliedert. Am 26. Februar 1948 erließ Italien das Autonomiestatut für Südtirol.

Abgesehen davon, dass in der Region Trentino-Alto Adige, also Südtirol mit dem Trentino zusammen, die Italienisch sprechende gegenüber der Deutsch und Ladinisch sprechenden Bevölkerung im Verhältnis 5:2 dominierte, war die Unzulänglichkeit der Durchführungsbestimmungen ausschlaggebend dafür, dass diese Autonomie unbefriedigend bleiben musste. Erst das zweite Autonomiestatut von 1972, das eine de facto-Auflösung der Region bedeutete, deren Kompetenzen von den Landtagen in Trient und Bozen übernommen wurden, brachte eine allmähliche Verbesserung der Lebenschancen für Südtiroler und Ladiner.