Grundrechte nach der Tiroler Landesverfassung

Die Grundrechte, welche in der Tiroler Landesverfassung verankert sind, gliedern sich in politische Rechte, Freiheitsrechte und soziale Grundrechte. Zu ersteren zählen neben dem aktiven und passiven Wahlrecht die Teilnahme an Volksbegehren, das Stimmrecht bei Volksabstimmungen, die Teilnahme an Volksbefragungen und das Petitionsrecht.

Zu den Freiheitsrechten zählen die Achtung des Rechtes der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder, die Achtung der Freiheit des kulturellen Lebens und der Anspruch auf Entschädigung bei Enteignung aufgrund eines Landesgesetzes. Zur dritten Gruppe der sozialen Rechte zählt neben dem Recht auf Sozialhilfe etwa das Recht auf Rehabilitationsmaßnahmen.