Kontrollrechte des Tiroler Landtages

Der Landtag nimmt auf die Landesregierung insofern Einfluss, als er die Landesregierung wählt, sie kontrolliert und einzelne Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Misstrauensvotum abberufen kann. Weitere wichtige Kontrollrechte des Landtages sind das Recht, Anfragen an die Landesregierung zu stellen (Interpellationsrecht), Wünsche über die Führung der Landesverwaltung zu äußern (Resolutionsrecht) und schließlich die Möglichkeit, Ausschüsse zur Untersuchung bestimmter Angelegenheiten der Landesverwaltung einzusetzen.

Dem Landtag steht im Rahmen der Gebarungskontrolle neben dem Rechnungshof ein eigenes Kontrollorgan, der so genannte Landesrechnungshof, zur Verfügung. Dabei hat jeder Abgeordnete das Recht, einen Antrag auf Aufhebung eines Landesgesetzes an den Verfassungsgerichtshof zu richten, sofern Verdacht besteht, dass eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, wegen Gesetzesverletzung oder strafgerichtlich zu verfolgender Handlungen Anklage gegen die Mitglieder der Landesregierung zu erheben.