Subsidiaritätsprinzip

Der im Vertrag der Europäischen Union verankerte gesellschaftspolitische Grundsatz besagt, dass übergeordnete gesellschaftliche Einheiten nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu denen untergeordnete Einheiten nicht in der Lage sind. Das Prinzip kommt politisch in der Auffassung zum Ausdruck, dass Entscheidungen stets auf der niedrigstmöglichen Verwaltungsebene, d.h. in größtmöglicher Nähe zum Bürger zu treffen sind. Das Subsidiaritätsprinzip findet sich im Vertrag von Maastricht als Vertragsbestandteil wieder (Artikel 3b).