Südtirol-Paket

Die Summe der italienischen Zugeständnisse, d.h. ein Bündel von 137 "Maßnahmen" zur Umsetzung eines verbesserten Autonomiestatuts für die Bevölkerung der Autonomen Provinz Bozen (eingeschlossen die Ladiner). 97 der "Maßnahmen" mussten mittels Abänderung des ersten Autonomiestatuts von 1948 realisiert werden, d.h. durch Verfassungsgesetz. Der wichtigste Teil des "Pakets" war die Genehmigung eines neuen Autonomiestatuts, was mit Verfassungsgesetz vom 10. November 1971 (in Kraft 20. Jänner 1972) erfolgte.

Erst zwanzig Jahre später, nachdem Italien die letzten Paket-Maßnahmen erfüllt hatte, im Jahre 1992, sah sich Österreich veranlasst, vor der UNO die Streitbeilegungserklärung abzugeben (seit 1960 war die Südtirolfrage durch UNO-Resolution als Streitsache vor der UNO anhängig gewesen). Am 30. Mai 1992 sagte die SVP-Landesversammlung in Meran nach jahrzehntelangem Ringen mit Rom "Ja" zum "Autonomie-Paket", am 19. Juni 1992 wurde in New York die formelle Endfertigungsdeklaration zwischen Österreich und Italien abgegeben.