Tiroler Landlibell

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Die von Kaiser Maximilian I. im Jahr 1511 auf dem Landtag in Bozen gemeinsam mit den "Ständen", den Vertretern der Tiroler Einwohnerschaft, erarbeitete Wehrverfassung. Dadurch erhielt der Landesfürst das Recht, im Notfall einen Landsturm zu bilden, um das strategisch wichtige Passland Tirol verteidigen zu können. Das Landlibell verpflichtete alle Tiroler vom Knecht bis zum Grafen zur Wehrpflicht in Notzeiten und zum regelmäßigen Training, was noch heute bei vielen Schützenverbänden fortlebt. Als Gegenleistung dafür wurden die Tiroler vom Kriegsdienst außerhalb der Landesgrenzen befreit.