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Einlageblatt der 1678 von Graf Franz von Brandis verfassten Geschichte der Landstände und Landeshauptleute Tirols.

Die Stellung des Landeshauptmanns in Vergangenheit und Gegenwart

Die Bezeichnung "Landeshauptmann" geht bereits auf die frühe Zeit der Habsburger zurück. Der Landeshauptmann vertrat den Herrscher zunächst in der Gerichtsbarkeit, später auch in der Verwaltung. Er war der Repräsentant des Landesfürsten, der ihn besoldete und der den Landständen gegenüberstand. Der Landeshauptmann gehörte zumeist dem hohen Adel an. Das Bemühen der Stände galt der Einflussgewinnung auf die Besetzung dieses zentralen Amtes. Im Laufe der Entwicklung des Amtes bekam der Landeshauptmann Verantwortung für alle Bereiche der Staatsgewalt. Er hatte richterliche Befugnisse, war oberster Exekutivbeamter und stand dem Landtag vor. Die Funktionsbezeichnung "Landeshauptmann" ist die traditionsreichste und älteste in Österreich.

In der EU gehören die neun Landeshauptleute Österreichs dem Ausschuss der Regionen an, der 1992 mit dem Vertrag von Maastricht und entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität zur Vertretung von Regionalinteressen geschaffen wurde und innerhalb der Gemeinschaft eine unterstützende und beratende Funktion einnimmt.

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