Gruber-De Gasperi-Abkommen

Außenminister Karl Gruber (rechts) 1948 auf Besuch beim italienischen Ministerpräsidenten Alice de Gasperi

Das Gruber-De Gasperi-Abkommen ist ein vom österreichischen Außenminister Karl Gruber und dem italienischen Außenminister Alcide De Gaspari am 5.9.1946 in Paris unterzeichnetes Abkommen, welches Südtirol Autonomie, das heißt Selbstverwaltung garantiert. Das Land Südtirol bleibt zwar bei Italien, aber für die innere Gestaltung ihres Landes sind die Südtiroler weitgehend allein zuständig. Österreich wird dabei das Recht und die Pflicht zugeschrieben, als so genannte Schutzmacht darüber zu wachen, dass Italien die vertraglichen Bestimmungen einhält. Das Abkommen ist Teil des Pariser Friedensvertrages, den Italien am Ende des Zweiten Weltkrieges mit den Siegermächten abgeschlossen hat, und damit ein international gültiges Dokument.

Die Nicht-Umsetzung des Abkommens von italienischer Seite führte aber in den 1960er Jahren zu zahlreichen Bombenanschlägen radikaler Südtiroler Kräfte und mündete - abseits von "Paketlösung" und "Operationskalender" - erst 1992 in eine "Streitbeilegung" der Südtirol-Frage durch Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen.